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BFH  - VI R 21/22 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 19

Rechtsfrage

Kann die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die aus der Argumentation der Finanzverwaltung heraus aufgrund der langjährigen Betriebszugehörigkeit, der tiefen Branchenkenntnisse und den über Jahre bedeutenden Einfluss auf die Unternehmensentwicklung erfolgte, zu Arbeitslohn führen?

Die Seite des Steuerpflichtigen sieht dagegen keinen Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis; die Anteilsübertragung erfolgte vielmehr aufgrund des engen persönlichen Verhältnisses mit dem Alteigentümer, der seine private Erb- und Nachlassplanung umsetzte.

Arbeitnehmer; Arbeitslohn; Gesellschaftsanteile; Übertragung

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 929 Nr. 16
BBK-Kurznachricht Nr. 4/2025 S. 144
BFH/PR 2025 S. 90 Nr. 4
DStR 2025 S. 148 Nr. 4
EStB 2025 S. 79 Nr. 3
ErbBstg 2025 S. 83 Nr. 4
ErbStB 2025 S. 69 Nr. 3
GmbH-StB 2025 S. 75 Nr. 3
GmbHR 2025 S. 323 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2025 S. 217
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2025 S. 117
EAAAJ-40412

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