BFH  - III R 3/23 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Anlagevermögen; Gewerbesteuer; Hinzurechnung; Miete

Rechtsfrage

Dient das zeitlich begrenzte fiktive Eigentum an Hotel- und Pensionszimmern sowie Ferienwohnungen an stetig wechselnden unterschiedlichen Orten jeweils zur Unterbringung von Mitarbeitenden auf Dauer der betrieblichen Tätigkeit? Stellen diese Räumlichkeiten fiktives Anlagevermögen dar? Sind diese Aufwendungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen?

Gesetze: GewStG § 8 Nr 1 Buchst e, EStG § 4 Abs 4, HGB § 247 Abs 2

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.05.2023):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
JAAAJ-40406