Anlagevermögen; Gewerbesteuer; Hinzurechnung; Miete
Rechtsfrage
Dient das zeitlich begrenzte fiktive Eigentum an Hotel- und Pensionszimmern sowie Ferienwohnungen an stetig wechselnden unterschiedlichen Orten jeweils zur Unterbringung von Mitarbeitenden auf Dauer der betrieblichen Tätigkeit? Stellen diese Räumlichkeiten fiktives Anlagevermögen dar? Sind diese Aufwendungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen?
Gesetze: GewStG § 8 Nr 1 Buchst e, EStG § 4 Abs 4, HGB § 247 Abs 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.05.2023):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
JAAAJ-40406