Erbauseinandersetzung; Erbengemeinschaft; Erbschaftsteuer; Testamentsvollstrecker
Rechtsfrage
Handelt es sich bei den bei einer Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft angefallenen Beratungs- und Lagerkosten um Nachlassregelungskosten, sodass diese als Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig sind, oder handelt es sich um nicht abzugsfähige Kosten der Nachlassverwaltung?
Gesetze: BGB § 2042, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 3
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.05.2023):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
LAAAJ-40401