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BFH  - II R 43/22 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: BGB § 2042, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 3

Rechtsfrage

Handelt es sich bei den bei einer Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft angefallenen Beratungs- und Lagerkosten um Nachlassregelungskosten, sodass diese als Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig sind, oder handelt es sich um nicht abzugsfähige Kosten der Nachlassverwaltung?

Erbauseinandersetzung; Erbengemeinschaft; Erbschaftsteuer; Testamentsvollstrecker

Fundstelle(n):
DStR 2024 S. 2816 Nr. 50
NJW 2025 S. 248 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2025 S. 156
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2025 S. 75
LAAAJ-40401

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