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Track 04 | Versorgungsausgleich: Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a EStG und Steuerpflicht nach § 22 Nr. 1a EStG
Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich erläutert. Das Ministerium nimmt ausführlich Stellung zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 EStG sowie zur Steuerpflicht nach § 22 Nr. 1a EStG. Die Verwaltungsanweisung umfasst im Original immerhin 18 Seiten und ersetzt das Vorgängerschreiben aus 2010. Sie ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.
Wird eine Ehe geschieden, müssen die während dieser Zeit erworbenen Rentenanrechte aufgeteilt werden. In einem ausführlichen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium jetzt erläutert, was dabei aus einkommensteuerlicher Sicht zu beachten ist. Sowohl im Hinblick auf den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 EStG als auch im Hinblick auf die Steuerpflicht nach § 22 Nr. 1a EStG.
Die Verwaltungsanweisung umfasst im Original immerhin 18 Seiten und ersetzt das Vorgängerschreiben aus 2010. Sie ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.
Bei der Scheidung einer Ehe wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Ziel ist die gerechte Teilung der in der Ehe erworbenen Rentenanrechte zwischen beiden Ehegatten. Seit der Strukturreform zum werden dafür sämtliche während der Ehe erw...