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Track 14 | Doppelbesteuerung: Deutsches Besteuerungsrecht bei Altersrente an deutsche Rentner in Italien
Renten aus der deutschen Sozialversicherung, die an einen deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Italien gezahlt werden, unterliegen nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhof der deutschen Einkommensbesteuerung, sofern der Empfänger nicht zugleich die italienische Staatsangehörigkeit besitzt. Das höchste deutsche Steuergericht hat die gegenteilige Entscheidung des FG Mecklenburg-Vorpommern in erster Instanz aufgehoben.
Steht das Besteuerungsrecht für eine an einen deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Italien gezahlte Rente aus der Deutschen Rentenversicherung Italien zu, wenn die Rente nicht für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst gezahlt wird? – Ein anhängiges BFH-Verfahren zu dieser Frage hatten wir Ihnen in unserer Dezember-Ausgabe 2019 vorgestellt.
Das FG Mecklenburg-Vorpommern war in erster Instanz zu dem Ergebnis gelangt: Das Besteuerungsrecht steht Italien zu. Das soll ausdrücklich auch dann gelten, wenn Italien – wie dies tatsächlich der Fall ist – von seinem Besteuerungsrecht keinen Gebrauch macht. Eine Rückfallvorschrift sei hier nicht anwendbar.
Wir sind Ihnen noch die Information schuldig, wie der Bundesfinanzhof entschie...