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Zwangsvollstreckung | Höhere Pfändungsfreigrenzen ab dem (BRAK)
Die BRAK weist auf die ab dem geltenden Pfändungsfreigrenzen hin.
Hierzu führt die BRAK weiter aus:
Die Freigrenzen für pfändbares Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO werden zum insgesamt erhöht. Die entsprechende Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz wurde am im BGBl. veröffentlicht.
Ab dem betragen die unpfändbare Beträge nach
§ 850c I 1 ZPO: 1.402,28 Euro (bisher 1.330,16 €) monatlich,
§ 850c II 1 ZPO: 527,76 Euro (bisher 500,62 €) monatlich,
§ 850c II 2 ZPO: 294,02 Euro (bisher 278,90 €) monatlich,
§ 850c III 3 ZPO: 4.298,81 Euro (bisher 4.077,74 €) monatlich.
Die entsprechenden wöchentlichen und täglichen Pfändungsfreibeträge sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Dort sind auch die konkreten Pfändungsfreibet...