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beA | Dateiname muss nach Versand genau überprüft werden (BRAK)
Anwälte müssen kontrollieren, ob ein fristgebundener Schriftsatz ordnungsgemäß übermittelt wurde. Dies erfordert auch die sorgfältige Prüfung (anhand eines zuvor sinnvoll vergebenen Dateinamens), ob auch das richtige Dokument übermittelt worden ist. Auf einen entsprechenden Beschluss des BGH (Beschluss v. - VIII ZB 80/22) weist die BRAK aktuell hin.
Sachverhalt: In dem Verfahren ging es um eine Räumungsklage aus einem Wohnraummietverhältnis. Der Anwalt des Beklagten wollte gegen das klageabweisende Urteil der ersten Instanz Berufung einlegen. Er bat seine Mitarbeiterin, die Berufungsbegründung per beA an das Gericht zu senden. Aufgrund eines Fehlers benannte sie jedoch eine falsche Datei vom in „Berufungsbegründung“ um - anstelle des richtigen Dokum...