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DBA | Änderung des Steuerabkommens mit Lettland (hib)
 Deutschland und Lettland wollen Doppelbesteuerungen und auch
		Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermeiden. Diesem Ziel dient
		der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes
		(BT-Drucks. 20/6819) zu dem Protokoll vom 29.
		September 2022 zur Änderung des DBA-Lettland.
Deutschland und Lettland wollen Doppelbesteuerungen und auch
		Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermeiden. Diesem Ziel dient
		der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes
		(BT-Drucks. 20/6819) zu dem Protokoll vom 29.
		September 2022 zur Änderung des DBA-Lettland. 
Ziel sei es, das gemeinsamen Projekt der OECD und der G20 zur Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting - BEPS) in die zwischen den beigetretenen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu implementieren. Die Umsetzung der BEPS-Empfehlungen sei ein wesentlicher Baustein zur Schließung von Steuerschlupflöchern und für eine faire globale Besteuerung.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 366 (il)