Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 21 vom Seite 1494

Erbschaftsteuerliche Gefahren bei Überlassung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen an Betreiber von Photovoltaikanlagen

Überblick und Handlungsmöglichkeiten

Dr. Katrin Dorn und Pauline Becker

[i]Martz, Fotovoltaik-Anlage, Grundlagen, NWB ZAAAE-28828 Die Gewinnung von erneuerbaren Energien insbesondere durch den Betrieb von Photovoltaikanlagen erlangt immer mehr an Bedeutung. Das zieht die Konsequenz nach sich, dass immer größere Flächen für den Bau neuer Photovoltaikanlagen benötigt werden. Häufig werden dazu Flächen von Land- und Forstwirten gepachtet, um auf diesen Photovoltaikanlagen zu errichten, zu betreiben und nach Ablauf der vereinbarten Pachtzeit zurückzubauen. Diese Flächen werden zum Teil weiterhin durch die Landwirte bewirtschaftet (sog. Agri-Photovoltaikanlagen). Teilweise erfolgt jedoch keine weitere land- und forstwirtschaftliche Nutzung (sog. Freiflächen-Photovoltaikanlagen), was sich aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht nachteilig für die Land- und Forstwirte auswirken kann.

Hinweis:

Der ursprünglich in unter I. abgedruckte Text wurde nachfolgend in der Onlinefassung des Aufsatzes ausgetauscht, da er eine fehlhafte Rechtsauffassung enthielt.

I. Steuerbefreiung nach §§ 13a und 13b ErbStG bei unentgeltlicher Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen

[i]Erbschaftsteuerliche Begünstigung für Betriebe der Land- und ForstwirtschaftBegünstigungsfähig ist nach § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG grundsätzlich der Erwerb von land- und forstwirtschaft...