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Staatshaftung | Einnahmeausfälle im ersten Lockdown
Gewerbetreibenden, die im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie als infektionsschutzrechtliche Nichtstörer durch eine flächendeckende, rechtmäßig angeordnete Schutzmaßnahme, insbesondere eine Betriebsschließung oder Betriebsbeschränkung, wirtschaftliche Einbußen erlitten haben, stehen weder nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes noch nach dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht oder kraft Richterrechts Entschädigungsansprüche zu (Bestätigung von , NWB JAAAI-59792).
Nach Ansicht des Senats war die sechswöchige Betriebsuntersagung für Frisöre verhältnismäßig und nicht unzumutbar. Das Gewicht des Eingriffs in Grundrechtspositionen sei durch die verschiedenen und umfangreichen staatlichen Hilfsmaßnahmen für die von der Betr...