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Online-Nachricht - Dienstag, 16.05.2023
Umsatzsteuer | Vergünstigung auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (BMF)
Das BMF äußert sich zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens für Leistungen an berechtigte Personen der NATO-Hauptquartiere ().
Zum BMF-Schreiben gelangen Sie
hier. Die Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in
Kürze.
Quelle: BMF online (JT)