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LSG Bayern Urteil v. - L 8 SO 213/20

Leitsatz

Leitsatz:

Die Regelung des § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII verdrängt nicht einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach den §§ 53 ff. SGB XII a.F. Ein unzueichender privater Krankenversicherungsschutz kann der Leistungspflicht des Eingliederungshilfeträgers im Rahmen des § 14 SGB IX a.F. nicht entgegengehalten werden.

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Fundstelle(n):
GAAAJ-40031

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