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LSG Bayern Urteil v. - L 5 KR 284/18

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Einsatz einer Softorthese steht dann in einem engen Zusammenhang mit der vertragsärztlichen Behandlung, wenn ihr Einsatzl eine weiter andauernde ärztliche Überwachung und Kontrolle der Therapie erforderlich macht.

2. Soll ein Hilfsmittel im Rahmen der Krankenbehandlung deren Erfolg sichern, ist seine Verwendung - anders als etwa bei Hilfsmitteln, die dem Behinderungsausgleich dienen - nicht von dem zugrunde liegenden Behandlungskonzept und den dafür geltenden rechtlichen Anforderungen zu trennen.

Fundstelle(n):
FAAAJ-39996

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