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LSG Bayern Urteil v. - L 7 AS 396/19

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Heizmittellieferant, der an einen Leistungsempfänger nach dem SGB II liefert, hat gegenüber dem Jobcenter keinen Auszahlungsanspruch auf für das Brennmaterial bewilligte Leistungen, sofern sich aus dem Bewilligungsbescheid kein direkter Auszahlungsanspruch für den Lieferanten ergibt.

Fundstelle(n):
GAAAJ-39987

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