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Corona | Schließung von Gastronomiebetrieben 2020 war möglich (BVerwG)
Die Schließung von Gastronomiebetrieben, die Ende Oktober 2020 zur Bekämpfung der "zweiten Welle" der Corona-Pandemie in einer saarländischen Rechtsverordnung angeordnet wurde, konnte auf die Generalklausel in § 28 Abs. 1 Satz 1 i.V. mit § 32 Satz 1 (IfSG) gestützt werden ( 3 CN 5.22).
Sachverhalt und Verfahrensverlauf: Die Antragstellerin des Verfahrens 3 CN 4.22 betreibt ein spanisches Restaurant, der Antragsteller des Verfahrens 3 CN 5.22 ein Gourmetrestaurant. Die Antragsteller wenden sich mit ihren Normenkontrollanträgen gegen § 7 Abs. 1 Satz 1 der bis zum geltenden saarländischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) vom 30.31.2020. Mit der angegriffenen Vorschrift wurde landesweit der Betrieb von Gaststä...