Unmittelbar nach der Anschaffung und vor Bezug eines Einfamilienhauses entstandene, im Verhältnis zum Kaufpreis niedrige Aufwendungen für Schönheitsreparaturen sind sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Leitsatz
Wendet der Käufer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks noch vor dem Bezug für Schönheitsreparaturen (Maler- und Weißbinderarbeiten) einen Betrag auf, der wertmäßig 4 v.H. des Kaufpreises ausmacht, so steht der zeitliche Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Anschaffung ihrem sofortigen Abzug als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht entgegen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 130 BFH/NV 1990 S. 2 Nr. 1 WAAAA-93087
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