Die steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung für einen hauptamtlichen Bürgermeister in Baden-Württemberg gilt seine gesamten Aufwendungen ab. Höhere Werbungskosten können nur unter Anrechnung der Entschädigung geltend gemacht werden
Leitsatz
Erhält ein hauptamtlicher Bürgermeister in Baden-Württemberg eine Dienstaufwandsentschädigung steuerfrei ausbezahlt, die nach der Auslegung durch das FG seine gesamten beruflich veranlaßten Aufwendungen ersetzen soll, so kann er nur insoweit Werbungskosten geltend machen, als die Aufwendungen die Entschädigung übersteigen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 119 BFH/NV 1989 S. 46 Nr. 11 OAAAA-93081
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