Behandlung hinzuerworbener land- und forstwirtschaftlicher Flächen als gewillkürtes BV
Leitsatz
1. Die Behandlung hinzuerworbener land- und forstwirtschaftlicher Flächen als gewillkürtes Betriebsvermögen setzt voraus,
dass der Steuerpflichtige einen nach außen verbindlichen und eindeutigen Widmungsakt vornimmt und diesen unmissverständlich,
zeitnah und unumkehrbar dokumentiert.
2. Im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG hat die Dokumentation der Zuordnungsentscheidung besondere Bedeutung.
Fundstelle(n): BB 2023 S. 1200 Nr. 21 BB 2023 S. 1202 Nr. 21 BBK-Kurznachricht Nr. 14/2023 S. 633 VAAAJ-39836
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