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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 6 K 86/22

Gesetze: UStG § 4 Nr. 11 ; UStG § 14c

Umsatzsteuerfreie Umsätze aus der Tarifoptimierung von Versicherungsverträgen ohne Wechsel des Versicherers

Leitsatz

1. In richtlinienkonformer Auslegung befreit § 4 Nr. 11 UStG Umsätze aus einer "Versicherungsvermittlungstätigkeit". Dafür ist wesentlich, Kunden zu suchen und diese mit dem Versicherer zusammenzubringen.

2. Der Begriff des Zusammenbringens erfasst auch den Fall, dass bestehende Versicherungsvertragsparteien zusammengebracht werden, um Verträge durch rechtsgeschäftliche Änderungsvereinbarungen zu optimieren. Denn der Begriff "dazugehörig" ist hinreichend weit und verlangt gerade keine einschränkende Auslegung des Begriffs des "Zusammenbringens".

Fundstelle(n):
XAAAJ-39831

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