Umsatzsteuerfreie Umsätze
aus der Tarifoptimierung von Versicherungsverträgen ohne Wechsel
des Versicherers
Leitsatz
1. In richtlinienkonformer
Auslegung befreit § 4 Nr. 11 UStG Umsätze aus einer "Versicherungsvermittlungstätigkeit".
Dafür ist wesentlich, Kunden zu suchen und diese mit dem Versicherer
zusammenzubringen.
2. Der Begriff des Zusammenbringens
erfasst auch den Fall, dass bestehende Versicherungsvertragsparteien
zusammengebracht werden, um Verträge durch rechtsgeschäftliche Änderungsvereinbarungen
zu optimieren. Denn der Begriff "dazugehörig" ist hinreichend weit
und verlangt gerade keine einschränkende Auslegung des Begriffs des
"Zusammenbringens".
Fundstelle(n): XAAAJ-39831
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