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Steuerausländer können inländisches Grundvermögen durch Vermächtnis erbschaftsteuerfrei übertragen
Wird im Inland belegenes Vermögen i. S. des § 121 BewG von einem Steuerausländer auf einen anderen übertragen, so unterliegt der Vermögensübergang der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. ErbStG. Der , NWB SAAAJ-34539 entschieden, dass ein auf die Übertragung eines im Inland belegenen Grundstücks gerichtetes Vermächtnis nicht der beschränkten Erbschaftsteuer unterfällt.
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I. Vermächtnis unter Steuerausländern blieb erbschaftsteuerfrei
Der BFH hat entschieden, dass im Fall des Erwerbs eines Anspruchs auf Übertragung eines inländischen Grundstücks im Wege eines Vermächtnisses bei gleichzeitigem Fehlen der Voraussetzungen für die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 ErbStG dieser Sachleistungsanspruch nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG unterfällt. Dies gilt auch bei schenkweiser Übertragung eines solchen Gegenstands, wenn nicht das Eigentum übertragen wird, sondern nur ein schuldrechtlicher Anspruch auf Übertragung des Eigentums sowie allgemein für inländisches Vermögen i. S. des § 121 BewG.
II. Ausnahme – Vindikationslegat mit dinglicher Wirkung
Zu berücksichtigen ist jedoch, d...