1. Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksverwaltung ist ausgeschlossen, wenn das Unternehmen gewerbliche Tätigkeiten ausübt 2. Errichtung und Veräußerung von Eigentumswohnungen schließt erweiterte Kürzung nicht aus
Leitsatz
1. Die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags) findet nicht auf Unternehmen Anwendung, die Tätigkeiten ausüben, die als solche gewerbesteuerpflichtig sind und nicht zu den unschädlichen Nebentätigkeiten gehören (Anschluß an das , BFHE 109, 459, BStBl II 1973, 688).
2. Errichtet und veräußert ein Steuerpflichtiger neben der Verwaltung eigenen Grundbesitzes Eigentumswohnungen und übt er nur damit der Sache nach eine gewerbliche Tätigkeit aus, wird die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gewährt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 1075 BFH/NV 1990 S. 85 Nr. 11 AAAAA-93064
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