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Organschaft zu einer GmbH & Co KG
Bei der Organschaft kehrt keine Ruhe ein. Erst kürzlich hat der V. Senat des BFH im selben Verfahren zum zweiten Mal ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet (, USt direkt digital 7/2023 S. 2 mit Anm. Mann). Im vorliegenden Fall greift der BFH wieder die Problematik aus der , Larentia + Minerva und Marenave Schiffahrt, auf. Darin hatte der EuGH entschieden, dass die Beschränkung im nationalen Recht auf juristische Personen bei den Organgesellschaften nicht möglich ist. Die nationale Rechtslage in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG bildet in ihrem Wortlaut nicht ab, dass auch Personengesellschaften organschaftlich eingegliedert sein können. Weder die Folgeentscheidungen des BFH noch die Finanzverwaltung in Abschnitt 2.8 Abs. 5a UStAE haben hier Klarheit geschaffen. Mit der vorliegenden Entscheidung schafft es nunmehr der V. Senat für die GmbH & Co KG etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
I. Leitsätze (amtlich)
Eine Personenhandelsgesellschaft mit einer "kapitalistischen Struktur" kann Organgesellschaft sein, wenn neben dem Organträger Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft auch Personen sind, die in...BStBl 2017 II S. 547