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BFH Urteil v. - III R 56/85 BStBl 1990 II S. 1054

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2EStG § 22 Nr. 2EStG § 22 Nr. 3EStG § 23 Abs. 1

1. Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei Veräußerung von Wohnungen vor Fertigstellung - 2. Die Errichtung und Veräußerung von Kaufeigenheimen vor Fertigstellung führt nicht zu sonstigen Einkünften

Leitsatz

1. Die Errichtung und der Verkauf von bis zu drei Wohnungen oder Eigenheimen überschreitet grundsätzlich nicht die Grenze privater Vermögensverwaltung (Bestätigung der Rechtsprechung).*)

2. Bei dem Verkauf von Gebäuden, die der Verkäufer auf von ihm angeschafften Grundstücken errichtet hat, kann ein Spekulationsgeschäft nur hinsichtlich des Grund und Bodens und nicht in bezug auf die Gebäude vorliegen (Bestätigung der Rechtsprechung).

3. Die durch die Errichtung und die Veräußerung von Kaufeigenheimen entstandenen Gewinne sind auch dann keine sonstigen Einkünfte i. S. des § 22 Nr. 3 EStG, wenn die Eigenheime bereits vor ihrer Errichtung verkauft worden sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 1054
BFH/NV 1990 S. 20 Nr. 3
NAAAA-93051

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