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Gewerbesteuer | Erweiterte Kürzung und gewerblicher Grundstückshandel (FG)
Die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel ist i.d.R. erst überschritten, wenn der Steuerpflichtige mehr als drei Objekte in einem Zeitraum von fünf Jahren angeschafft bzw. errichtet und veräußert hat. Dies gilt auch für die Anwendung des § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG ().
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob bei der Klägerin für das Streitjahr 2016 eine sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG vorzunehmen war.
Das FG Münster führt aus:
Ob ein Unternehmer den eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt, ist bedeutungsgleich mit der Frage, ob noch eine vermögensverwaltende Tätigkeit und keine gewerblichen Einkünfte vorliegen.
Bei dieser Abgrenzung bleibt für die Anwendung des § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG außer Betracht, dass eine Kapitalgesellschaft als G...