Grundstückszustellungen im Umlegungsverfahren, für die der neue Eigentümer eine Geldleistung zu erbringen hat, sind steuerbar
Leitsatz
Grundstückszuteilungen im Umlegungsverfahren, für die der neue Eigentümer eine Geldleistung zu erbringen hat, da er keinen oder keinen wertgleichen Grundstücksverlust im Umlegungsgebiet erleidet, sind (insoweit) nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG 1983 von der Steuerbarkeit ausgenommen.
(Festhalten an der zu früheren landesrechtlichen Befreiungen entwickelten Rechtsprechung, vgl. BFH-Entscheidung vom II R 131/83, BFHE 144, 470, BStBl II 1985, 713.)
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 1034 BFH/NV 1990 S. 85 Nr. 11 OAAAA-93042
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