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LSG Bayern Beschluss v. - L 8 AY 66/22 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

1. Als weitere Voraussetzung einer Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 7 ASylbLG ist - im Wege einer verfassungsgemäßen Auslegung - nach ständiger Rechtsprechnung des Senats ein pflichtwidriges Verhalten zu fordern. Dieses kann in einer unterbliebenen freiwilligen Ausreise gesehen werden, wenn der betreffende Ausländer zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ist.

2. Eine Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 7 AsylbLG hat keinen Bestand, wenn ihre Voraussetzungen entfallen (hier: wegen Ablaufs der Überstellungsfrist); vielmehr wird sie rechtswidrig und ist aufzuheben.

Fundstelle(n):
VAAAJ-39434

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