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LSG Bayern Beschluss v. - L 8 AY 106/22 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Statthaftigkeit von Anträgen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung und auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei erstmaliger Bewilligung in Form eingeschränkter Leistungen nach § 1a AsylbLG.

2. Eine Verletzung asyl- oder aufenthaltsrechtlicher Mitwirkungspflichten kann nicht zu einer Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 3 AsylbLG führen, wenn die verlangte Mitwirkungshandlung dem Betreffenden krankheitsbedingt nicht möglich ist. Dabei ist eine originäre sozialrechtliche bzw. sozialgerichtliche Prüfung vorzunehmen.

Fundstelle(n):
RAAAJ-39431

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