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LSG Bayern Beschluss v. - L 8 AY 27/22 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Eine fortgesetzte Anspruchseinschränkung ist möglich, wenn die Pflichtverletzung fortbesteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Anspruchseinschränkung weiterhin vorliegen. § 1a Abs. 1 Satz 3 AsylbLG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ergänzend die weiteren in §§ 3, 3a und 6 AsylbLG vorgesehenen Leistungen zu gewähren sind, allerdings nicht pauschaliert, sondern nur wenn dies nach der Bedarfssituation des Antragstellers geboten ist.

Fundstelle(n):
DAAAJ-39414

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