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LSG Bayern Urteil v. - L 7 AS 560/20

Leitsatz

Leitsatz:

Das Jobcenter München war berechtigt, die für einen Ein-Personen-Haushalt im Gebiet der Landeshauptstadt München nach § 22 Abs 1 S 1 SGB II zu übernehmenden angemessenen Kosten für Unterkunft von Oktober 2018 bis September 2019 auf 660 Euro monatlich (Bruttokaltmiete) zu beschränken.

Fundstelle(n):
PAAAJ-39410

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