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LSG Bayern Urteil v. - L 10 AL 39/21

Leitsatz

Leitsatz:

Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung können nur dann übernommen werden, wenn der Leistungsbezieher nach dem SGB III zugleich als Versicherungsnehmer vertraglich die Beiträge an das Versicherungsunternehmen schuldet.

Bei der Rücknahme einer Leistungsbewilligung ist - soweit es sich nicht um eine gebundene Entscheidung handelt - neben der Prüfung des Vertrauensschutzes auch das Ermessen pflichtgemäß auszuüben.

Fundstelle(n):
JAAAJ-39396

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