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Verschwiegenheitspflichten in der GRI-Nachhaltigkeitsberichterstattung – allzu großzügig auslegbare Schutzklausel?
Weltweit stellen die Verlautbarungen der GRI die am weitesten verbreiteten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Ihr Stellenwert bleibt auch im Licht des gegenwärtigen Umbruchs in der europäischen und internationalen Standardsetzung auf Sicht ein hoher.
Die erstmals anzuwendende 2021er-Fassung der GRI-Standards stellt eine Vielzahl an neuen Anforderungen an die hiernach berichtenden Unternehmen. Unverändert zur Vorfassung steht diesen Unternehmen aber offen, von festgelegten Auslassungsgründen Gebrauch zu machen. Besondere Aufmerksamkeit liegt dabei auf dem Auslassungsgrund der „Verschwiegenheitspflicht“. Dieser ist sehr vage gehalten, ermöglicht es aber den berichtspflichtigen Unternehmen, ihre eigenen Interessen gegenüber jenen der Adressaten ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung abzuwägen. Dies geht freilich mit der Gefahr einer sachlich nicht immer rechtfertigbaren Verwendung einher.
Für die sachgerechte Auslegung der Verschwiegenheitspflicht eines Unternehmens, die einer Berichterstattung gem. den Vorgaben der GRI-Standards entgegensteht, finden sich diverse Anknüpfungspunkte zu zahlreichen Rechtsmaterien, die ebensol...