Steuerstundungsmodell im
Sinne des § 15b EStG bei Geltendmachung eines nur außerbilanziell
wirkenden Investitionsabzugsbetrags
Leitsatz
Ein Steuerstundungsmodell i.S. von § 15b Abs. 1 Satz 1
und Abs. 2 EStG kann nicht nur dann vorliegen, wenn die prognostizierten
Verluste auf Sonderabschreibungen beruhen, die in geminderten Bilanzansätzen
oder Gewinnminderungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
zum Ausdruck kommen (vgl. BFH IV R 7/16 vom ), sondern
auch dann, wenn die prognostizierten Verluste auf einen nur außerbilanziell
wirkenden Investitionsabzugsbetrag beruhen.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 6 DStRE 2024 S. 385 Nr. 7 BAAAJ-39270
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