Grunderwerbsteuer bei Grundstückserwerb und Grundstücksteilung durch kleine Gruppe von Personen
Leitsatz
Wird eine kleine Gruppe von Personen, die durch persönliche Beziehungen untereinander verbunden sind, von sich aus initiativ dergestalt, daß diese zu Miteigentum nach Bruchteilen ein Grundstück erwerben, dieses Grundstück nach ihren Vorstellungen bebauen und es letztlich nach dem WEG teilen und jedem bestimmte Eigentumswohnungen zuweisen, so ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs der jeweilige ideelle Anteil am unbebauten Grundstück. Der Umstand, daß der Veräußerer des Grundstücks zunächst nur einem von ihnen beauftragten Architekten ein Kaufvertragsangebot macht, mit dem Recht, Dritte als Käufer zu benennen, steht dem nicht entgegen, weil dieser Angebotsempfänger auf der Seite der eigeninitiativ handelnden Erwerber steht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 986 BFH/NV 1989 S. 47 Nr. 11 VAAAA-93018
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