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BFH | Behandlung von baren Zuzahlungen bei Verschmelzung von US-amerikanischen Kapitalgesellschaften
Der Kläger hielt im Streitjahr 2015 Aktien an der LI, einer US-Kapitalgesellschaft. Im Streitjahr wurde die LI auf die RAI, ebenfalls eine US-Kapitalgesellschaft, verschmolzen. Vor diesem Hintergrund wurden die Aktien an der LI aus dem Depot des Klägers aus- und im Gegenzug neue Aktien an der RAI eingebucht. Der Kurswert der Aktien an der RAI belief sich zu diesem Zeitpunkt auf 35.796,54 €. Des Weiteren erhielt der Kläger für jede Aktie an der LI eine Zahlung, mithin eine Summe i. H. von 89.801,73 €. Die Depotbank behielt Kapitalertragsteuer auf diese Zahlung ein. Der Kläger vertrat hingegen die Auffassung, dass von dem Kapitalertrag aus der verschmelzungsbedingten Zahlung noch anteilige Anschaffungskosten der LI-Aktien abzusetzen seien. Das Finanzamt folgte diesem Ansi...