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BFH Urteil v. - VII R 100/86 BStBl 1989 II S. 952

Gesetze: AO 1977 § 191BGB § 427

Gesellschafter einer GbR haften auch für die mit dem Hauptanspruch zusammenhängenden Säumnis- und Verspätungszuschläge

Leitsatz

Die Gesellschafter einer GbR haften nicht nur für die Umsatzsteuerschulden der Gesellschaft, sondern auch für die damit zusammenhängenden Säumnis- und Verspätungszuschläge (Anschluß an , BFHE 145, 13, BStBl II 1986, 156).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 952
BFH/NV 1989 S. 45 Nr. 11
YAAAA-93004

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