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StromsteuerG | Verwendung von Biogas zur Erzeugung von Strom (BFH)
Strom, der mit einem aus dem
öffentlichen Versorgungsnetz entnommenen Gasgemisch erzeugt wird, das neben
Erdgas auch aus Biomasse erzeugtes Gas enthält, ist nicht gemäß
§ 9 Abs.
1 Nr. 1 StromStG von der Steuer befreit, weil Strom aus
erneuerbaren Energieträgern nach
§ 2 Nr. 7
StromStG nur dann vorliegt, wenn er ausschließlich aus
Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme, Deponiegas, Klärgas oder aus
Biomasse erzeugt wird (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG in der für das Streitjahr gültigen Fassung ist Strom von der Steuer befreit, der in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als zwei Megawatt aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt und vom Betreiber der Anlage am Ort der Erzeugung zum Selbstverbrauch entnommen wird. Strom ...