Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahrensrecht | Verpflichtung zur aktiven Nutzung des beSt (BFH)
Steuerberatern steht seit dem
mit dem
besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) ein sicherer
Übermittlungsweg zur Verfügung, so dass sie in finanzgerichtlichen Verfahren
seit diesem Zeitpunkt vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen als
elektronische Dokumente übermitteln müssen. Beantragt ein Steuerberater wegen
Nichtnutzung des beSt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, muss er darlegen,
weshalb er nicht von der Möglichkeit der Priorisierung seiner Registrierung
(sog. fast lane) Gebrauch gemacht hat (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder ...