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Lexikon - Stand: 10.04.2025

Verschwiegenheitspflicht

Henning Rabe v. Pappenheim
Wichtig!

Bei der Pflicht zur Verschwiegenheit handelt es sich um eine der wichtigsten arbeitsrechtlichen Nebenpflichten. Der deutsche Gesetzgeber hat zur Umsetzung von EU-Vorgaben zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Richtlinie [EU] 2016/943) das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) geschaffen, das am in Kraft trat. Mit diesem Gesetz änderte sich der Schutz von Geschäftsgeheimnissen grundlegend. Wesentliche Neuerungen waren dabei unter anderem die Legaldefinition des Begriffs des „Geschäftsgeheimnisses“ (§ 2 Nr. 1 GeschGehG), und die Regelungen zum Schutz von Whistleblowern (§ 5 GeschGehG).

I Begriff und Abgrenzung

Ein Geschäftsgeheimnis ist gemäß § 2 Nr. 1 GeschGehG eine Information, die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und bei der ei...

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