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BFH Urteil v. - VIII R 30/88 BStBl 1989 II S. 934

Gesetze: EStG §§ 9 Abs. 1 Satz 1, 20

Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten eines Wertpapiers keine Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz

Der Senat hält daran fest, daß Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten eines Wertpapiers ebenso wie die durch die Veräußerung eines solchen Wirtschaftsguts unmittelbar veranlaßten Aufwendungen (sog. Veräußerungskosten) nicht zu den bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähigen Werbungskosten gehören.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 934
BFH/NV 1989 S. 46 Nr. 11
UAAAA-93001

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