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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung der Leistungen von Verfahrensbeiständen (BMF)
Das BMF hat zur Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen von Verfahrensbeiständen Stellung genommen ().
Hintergrund: Durch Artikel 12 Nr. 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb des JStG 2020 wurde zum in § 4 Nummer 25 Satz 3 UStG ein neuer Buchstabe d angefügt. Mit der Ergänzung werden nunmehr Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 174 oder 191 FamFG zur Wahrnehmung der Interessen minderjähriger Kinder in Kindschaftssachen, in Abstammungssachen oder in Adoptionssachen bestellt wurden, als begünstigte Einrichtungen anerkannt.
Der Gesetzgeber folgte mit der Gesetzesänderung den Grundsätzen des BFH in seinem Urteil v. - V R 27/17, BStBl II 2023 S. xxx, wonach an der Tätigkeit eines Verfahrensbei...