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BMF | Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften
Im Zuge der Einführung der „Quick Fixes“ (Richtlinie (EU) 2018/1910) wurden die Regelungen zur Zuordnung der warenbewegten Lieferung im Reihengeschäft in der EU weitgehend harmonisiert. In Deutschland erfolgte die Umsetzung zum . Wie das BMF in seinem Schreiben mitteilt, dient die Neuregelung auch der Beseitigung von Rechtsunsicherheiten bei der Zuordnung der Beförderung oder Versendung bei Reihengeschäften, die infolge der [i]Anpassung des UStAE an die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Behandlung von ReihengeschäftenRechtsprechung des BFH entstanden seien. Das BMF weist besonders auf die Ausnahmeregelung des § 3 Abs. 3a i. V. mit Abs. 6b UStG hin.
Wie bisher ist im ersten Schritt zu ermitteln, wer die Beförderung durchgeführt bzw. den Transportauftrag erteilt hat (Transportverantwortlichkeit). Dies muss sich aus den Aufzeichnungen eindeutig und leicht...