Der Erlaß eines weiteren Haftungsbescheids auf Grund einer erneuten Außenprüfung für denselben Prüfungszeitraum ist zulässig, wenn ein neuer lohnsteuerlich relevanter Sachverhalt festgestellt wird
Leitsatz
Wird ein Zeitraum, für den bereits auf Grund einer Lohnsteuer-Außenprüfung ein Haftungsbescheid ergangen ist, erneut geprüft, so können in einem weiteren Haftungsbescheid bislang im Prüfungszeitraum nicht festgestellte Sachverhalte mit steuerlicher Auswirkung erfaßt werden (Anschluß an , BFHE 155, 68, BStBl II 1989, 193).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 909 BFH/NV 1989 S. 41 Nr. 10 YAAAA-92995
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