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LSG Bayern Beschluss v. - L 12 SF 63/22

Leitsatz

Leitsatz:

Die Staatskasse ist an die Ausübung des Wahlrechts des Rechtsanwaltes, ob er die Anrechnung nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf die Geschäfts- oder die Verfahrensgebühr vornimmt, gebunden.

Fundstelle(n):
XAAAJ-38901

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