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BFH Urteil v. - III R 95/87 BStBl 1989 II S. 893

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1HGB n. F. § 249 Abs. 1AktG 1965 § 152 Abs. 7

1. Abgrenzung zwischen Verpflichtungsrückstellung und Aufwandsrückstellung - 2. Verschlechterte künftige Ertragslage rechtfertigt keinen Passivposten

Leitsatz

1. Für die sich aus dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts vom ergebende Verpflichtung zur Analyse und Registrierung bislang zulassungsfreier Arzneimittel, die über das Jahr 1989 hinaus in den Verkehr gebracht werden sollen, konnte in der Steuerbilanz für 1980 mangels wirtschaftlicher Verursachung keine Rückstellung gebildet werden.

2. Die Gefahr einer Verschlechterung der zukünftigen Ertragslage durch die verschärften Zulassungsbedingungen des neuen Arzneimittelrechts vermag keine passivierungsfähige Last zu begründen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 893
BFH/NV 1989 S. 47 Nr. 11
JAAAA-92987

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