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IWB Nr. 9 vom Seite 335

Spanien: Überarbeitung der Steuerparadies-Liste

Prof. Dr. Adrian Cloer und Federico Frühbeck Olmedo

[i]Boletín Oficial del Estado (spanischer Staatsanzeiger) Nr. 35 v. 10.2.2023 unter https://www.boe.es/boe/dias/2023/02/10/pdfs/BOE-A-2023-3508.pdfSpanien verfügt seit 1991 über eine Liste von Steuerjurisdiktionen, die als sog. Steuerparadiese qualifizieren (s. Königlicher Erlass 1080/1991 v. ). Ursprünglich umfasste diese Liste 48 Gebiete, ohne die Möglichkeit einen Gegenbeweis anzutreten. Entscheidendes Kriterium für die Aufnahme bzw. Streichung ist der Informationsaustausch mit der spanischen Finanzverwaltung, sei es auf der Grundlage eines regulären Doppelbesteuerungsabkommens oder eines speziellen Informationsaustauschabkommens. Nach der ersten Überarbeitung umfasste die Liste noch 33 Gebiete, was im Verhältnis zur ursprünglichen Fassung als deutliches Indiz für die Abschreckungsfunktion dieser Liste angesehen wird (vgl. Spanisches Ministerium für Finanzen, Mitteilung v. ). Aus spanischer Sicht spielen die Nichtbesteuerung und ein effektiver Austausch von Steuerinformationen die entscheidende Rolle.

I. Nunmehrige Ministerialverordnung

[i]Kriterien der Steuergerechtigkeit und -transparenzDie am erlassene Ministerialverordnung 3508 identifiziert die Staaten, Gebiete und schädlichen Steuersysteme, die als nicht kooperative G...