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BÜRO Nr. 5 vom Seite 14

Umsatz- und Vorsteuer: berechnen, buchen und abschließen – Teil 2

Umsatz- und Vorsteuer bei Rücksendungen und Minderungen

Ute Heß und Christa Liegl-Wendlandt

Auf Ein- und Ausgangsrechnungen steht die Umsatzsteuer. Und auch auf Gutschriften finden Sie die Umsatzsteuer. Hier wie da muss die Umsatzsteuer gebucht, teilweise auch berechnet werden. Wann aber muss dabei die Vorsteuer, wann die Umsatzsteuer korrigiert werden? Wie wird gerechnet? Wie wird gebucht? Was ändert sich beim Abschluss der Konten? Das lesen und lernen Sie hier. Also: Taschenrechner raus und los geht´s!

Info

Buchführung wird im Lernfeld 6 des Rahmenlehrplans unterrichtet und in der AP 2 „Kundenbeziehungsprozesse“ geprüft.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  1. Wann wird die Vorsteuer korrigiert?

  2. Wann wird die Umsatzsteuer korrigiert?

  3. Wie werden die Korrekturbeträge berechnet und verbucht?

  4. Wie wirken sich die Korrekturen auf die Salden der Umsatzsteuerkonten und den Abschluss der Konten aus?

1) Wann wird die Vorsteuer korrigiert?

Im ersten Teil von „Umsatz- und Vorsteuer: berechnen, buchen und abschließen“ (Die Kaufleute für Büromanagement 4/2023) haben Sie gelernt, dass beim Einkauf immer die Vorsteuer betroffen ist, egal ob es sich um Handelswaren, Anlagegüter oder Büroartikel handelt. Nur ganz selten fällt gar keine Steuer an, z. B. auf Briefmarken, Versicherungen oder beim Erwerb ein...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
BÜRO - Die Kaufleute für Büromanagement