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Arbeitsrecht | Fristlose Kündigungen an „wilden Streiks“ beteiligter Fahrradkuriere wirksam (LAG)
Das Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg hat in zwei Verfahren entschieden, dass die durch den
Lieferdienst Gorillas erklärten fristlosen Kündigungen gegenüber als
Fahrradkurieren (sog. Rider) beschäftigten Arbeitnehmern wirksam waren. Beide
Rider hatten sich im Oktober 2021 an einem „wilden“ Streik
beteiligt und in diesem Zusammenhang fristlose Kündigungen erhalten. In einem
weiteren Verfahren ist die fristlose Kündigung der Gorillas nicht bestätigt
worden, weil die Teilnahme des Arbeitnehmers an dem „wilden“
Streik nicht feststand (, 16 Sa 869/22 und 16 Sa 871/22).
Sachverhalt: Bei dem Lieferdienst Gorillas hatten sich Anfang Oktober 2021 eine Vielzahl von als Rider beschäftigten Arbeitnehmern zu Protesten ...