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BFH Urteil v. - III R 9/87 BStBl 1989 II S. 874

Gesetze: EStG §§ 5, 6 Abs. 1 Nr. 2, 16 und 34 Abs. 2 Nr. 1EStDV § 80

Gewinn aus der Auflösung eines Importwarenabschlags nur Aufgabegewinn, soweit im Aufgabezeitpunkt noch Warenvorräte vorhanden

Leitsatz

Hat der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe sämtliche Warenvorräte veräußert, auf die er in der letzten, vor der Betriebsaufgabe erstellten Bilanz einen Importwarenabschlag nach § 80 EStDV vorgenommen hatte, so rechnet der auf der Auflösung des Importwarenabschlags beruhende Gewinn nicht zum tarifbegünstigten Aufgabegewinn.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 874
BFH/NV 1989 S. 38 Nr. 9
RAAAA-92980

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