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Beteiligung Minderheitsgesellschafter am Zugewinn einer Projektgesellschaft
I. Sachverhalt
Die Immo Ltd. ist als 100 %-ige Tochter der branchenfremden U mit einer Einlage von 2 Mio. € gegründet worden. Nach Gründung erwirbt sie ein Grundstück für 10 Mio. €. U beteiligt sich durch ein Darlehen von 8 Mio. € an der Finanzierung.
Zur Bebauung und Vermarktung des Grundstücks benötigt die Immo branchenspezifisches Know-how. Dieses wird „beschafft“, indem 40 % der Anteile an der Immo an die branchenkundige X für 1 € veräußert werden. Der Anteilskaufvertrag und der ihm beigefügte geänderte Gesellschaftsvertrag enthalten folgende Regelung: Die X ist mit 40 % am Projektergebnis beteiligt. Dieses Ergebnis wird definiert als aus dem bebauten Grundstück (im share oder asset deal) erzielter Erlös abzüglich Kosten der Bebauung und Tilgung des 8 Mio. € Darlehens. Bis auf völlig unwesentliche Beträge sind sämtliche Aufwendungen der Immo Bau- oder Grundstückskosten. Vertriebskosten fallen nicht an, da X den Vertrieb unentgeltlich beziehungsweise als Gesellschafterbeitrag übernimmt. Für den Fall eines Misserfolgs des Immobilienprojekts erwirbt U die Anteile des X für 0 € zurück. Beispielhaft erläutern die Verträge die Gewinnverteilung wie folgt:...