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BFH Urteil v. - II R 219/85 BStBl 1989 II S. 826

Gesetze: BewG § 70 Abs. 3BewG § 94 Abs. 1 und 2

Die Grundfläche und der Umgriff von Gebäuden auf fremden Grund und Boden bilden stets eine selbständige wirtschaftliche Einheit

Leitsatz

Der Teil eines Grundstücks, der Grundfläche und Umgriff von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden ist, bildet auch dann eine selbständige wirtschaftliche Einheit, wenn sowohl er wie der übrige Teil derselben Grundstücksart zuzurechnen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 826
BFH/NV 1989 S. 41 Nr. 10
BAAAA-92968

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